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H & V Suedama Klarinettenbau GbR - Herstellung feiner Holzblasinstrumente

 

Allgeimeine Geschäftsbedingungen der Fa. H&V Suedama Klarinettenbau GbR, Dreieich-Sprendlingen

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen H&V Suedama Klarinettenbau GbR und dem Käufer - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
H&V Suedama Klarinettenbau GbR verpflichtet sich, den Auftrag des Bestellers zu den des aktuell gültigen Angebotes anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern übernimmt H&V Suedama Klarinettenbau GbR keine Haftung und ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt. H&V Suedama Klarinettenbau GbR kann ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer nachweisbar falsche Angaben über seine Person gemacht hat, mit dem Kaufgegenstand vertragswidrig verfahren wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung beantragt wurde oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.

§ 3 LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von H&V Suedama Klarinettenbau GbR bzw. seinen Lieferbevollmächtigten verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

§ 5 RÜCKSENDUNGEN
H&V Suedama Klarinettenbau GbR nimmt grundsätzlich nur freigemachte Pakete an.

§ 6 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Liegt ein von H&V Suedama Klarinettenbau GbR zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist H&V Suedama Klarinettenbau GbR nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Fa. H&V Suedama Klarinettenbau GbR zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die H&V Suedama Klarinettenbau GbR zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. H&V Suedama Klarinettenbau GbR haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet H&V Suedama Klarinettenbau GbR nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von H&V Suedama Klarinettenbau GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern die H&V Suedama Klarinettenbau GbR fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 7 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG
Der Besteller kann den Kaufpreis per Nachnahme, Vorausüberweisung, Scheck oder Rechnung bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist H&V Suedama Klarinettenbau GbR, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls H&V Suedama Klarinettenbau GbR ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist H&V Suedama Klarinettenbau GbR berechtigt diesen geltend zu machen.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum der Fa. H&V Suedama Klarinettenbau GbR.

§ 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Darmstadt, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.